Protonentherapie - Kurzüberblick behandelbarer Krebserkrankungen

Die unten angeführte Liste entstammt einem Auszug (erstellt 2011) zum Thema Protonentherapie des Hauptverbandes der österreichischen Sozialversicherungsträger, Abteilung: Evidenzbasierte Wirtschaftliche Gesundheitsversorgung

Angelehnt an die Erfahrungen unterschiedlicher Kliniken, die bereits Protonentherapie anwenden, soll hier u.a. ermittelt werden, bei welchen Krebserkrankungen die Protonenbehandlung sinnvoll erscheint.

Quelle: http://www.hauptverband.at/mediaDB/982118_EBM_Bericht_MedAustron.pdf





Folgende Tumore werden derzeit (Anm: bezieht sich auf HIT Universitätsklinik Heidelberg) mit Ionentherapie behandelt:



¿ Chordome und Chondrosarkome der Schädelbasis

¿ Speicheldrüsenkarzinome (inkl. den adenoidzystischen Karzinomen)

¿ Chordome und Chondrosarkome des Beckens

¿ kindliche Tumoren

¿ neuroonkologische Tumoren



weitere Indikationen gemäß den Verträgen mit den Krankenkassen:



1. Tumoren von Kindern, insbesondere Medulloblastome, Gliome, Lymphome, Sarkome, Neuroblastome, Keimzelltumoren. Bei Kindern ist es wichtig, Langzeitnebenwirkungen einer Therapie zu vermeiden. Mit Ionenstrahlen ist es möglich, das gesunde Gewebe sehr gut zu schonen, wodurch Wachstums- und Entwicklungsdefizite sowie das Entstehen von Zweittumoren vermieden werden können.



2. Leberzellkarzinome



3. Bronchialkarzinome, Stadium III a und III b, die innerhalb der Toleranz der umgebenden Organe (Lunge, Rückenmark) mit Photonen nicht kurativ behandelt werden können (mittlere Lungendosis > 19 Gy bei einer Zielvolumendosis von 70 Gy oder FEV1 < 1,5 l/sec.



4. Lungenkarzinome im Stadium I und II bei medizinischen Kontraindikationen gegen eine Operation und mit kurativem Ansatz.



5. Pankreaskarzinome, lokal fortgeschritten, TxNxM0 mit neo(-adjuvanter) Protonentherapie sowie bei Inoperabilität.



6. Große Weichteilsarkome der Extremitäten nach extremitätenerhaltender Operation, bei denen mit der postoperativen Photonenstrahlentherapie ein erhöhtes Nebenwirkungsrisiko besteht.



7. Chordome und Chondrosarkome der Schädelbasis.



8. Paraspinale Sarkome und Karzinome in kurativen Therapiekonzepten sowie nicht-operable Osteo- und Chondrosarkome des Achsenskeletts.



9. Fortgeschrittene Kopf-Hals-Tumoren ohne Fernmetastasen; können vorbestrahlt sein.



10. Arteriovenöse Malformationen des Gehirns, > 15 ccm.



11. Gliome im Erwachsenenalter, Grad II/III.



12. Prostatakarzinome, lokal begrenzt.



13. Meningiome der Schädelbasis (>15 ccm) sowie atypische und postoperative Restzustände und sinus cavernosus.



14. Gynäkologische Malignome, lokal fortgeschritten, die strahlentherapeutisch vorbehandelt sind oder nicht für einen Brachytherapie- Boost geeignet sind.



15. Ösophaguskarzinome (technisch und prognostisch nicht kurativ, resektable T3-4 und T1-2, medizinisch nicht operabel).



16. Magenkarzinome, lokal fortgeschritten, postoperativ nach R1/2-Resektion.



17. Rektumkarzinomrezidive, nicht- resektabel, unabhängig von strahlentherapeutischer Vorbelastung.

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