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Barrierefreiheitsgesetz (BaFG) gilt ab 28. Juni 2025 – Handlungsbedarf für digitale Angebote
2025.06.22
Kurze Einleitung zum BaFG
Am 28. Juni 2025 tritt das österreichische Barrierefreiheitsgesetz (BaFG) in Kraft. Es verpflichtet viele Unternehmen, ihre digitalen Produkte – insbesondere Websites – barrierefrei zu gestalten. Wer jetzt plant, sichert sich rechtzeitig ab und zeigt Verantwortung gegenüber allen Nutzer:innen.
Was ist das Barrierefreiheitsgesetz?
Das Barrierefreiheitsgesetz (BaFG) setzt die EU-Richtlinie 2019/882 (European Accessibility Act) in österreichisches Recht um. Es verpflichtet private Anbieter, digitale Produkte und Dienstleistungen barrierefrei bereitzustellen – etwa Websites, Apps, Online-Shops oder Selbstbedienungsterminals.
Wer ist betroffen?
Das BaFG gilt für Unternehmen, die bestimmte digitale Dienstleistungen öffentlich anbieten – darunter Online-Shops, Ticketdienste, E-Books, Bank- und Zahlungsdienste oder Selbstbedienungsterminals.
Doch auch Unternehmen ohne spezielle Online-Dienste können betroffen sein, wenn sie eine Website oder App betreiben und dabei eine gewisse Größe überschreiten. Konkret gilt das Gesetz auch für Anbieter, die:
-
mindestens 10 Mitarbeiter:innen beschäftigen und
-
einen Jahresumsatz von mindestens 2 Millionen Euro erzielen oder
-
Teil eines Konzerns sind, der diese Schwellenwerte überschreitet.
Das bedeutet: Auch normale Websites von größeren KMU oder Organisationen können unter das Gesetz fallen – unabhängig vom Geschäftsmodell oder Angebotstyp. Besonders relevant ist das für jene, die Dienstleistungen öffentlich kommunizieren oder Buchungs-/Kontaktformulare anbieten.
Für Unternehmen unterhalb der Schwellenwerte ist Barrierefreiheit zwar (noch) nicht verpflichtend, aber stark empfohlen – sowohl aus rechtlicher Vorsorge als auch aus Gründen der Nutzerfreundlichkeit und Inklusion.
Was wird verlangt?
Die digitalen Angebote müssen unter anderem:
-
per Tastatur bedienbar sein
-
für Screenreader zugänglich sein
-
ausreichende Kontraste und Struktur bieten
-
über eine öffentliche Erklärung zur Barrierefreiheit verfügen
Warum frühzeitig handeln?
Die Umsetzung erfordert technische, redaktionelle und rechtlich abgestimmte Maßnahmen. Wer früh beginnt, kann Probleme vermeiden – und gleichzeitig die Usability für alle Nutzer:innen verbessern. Barrierefreiheit erhöht Reichweite, Vertrauen und ist ein starkes Signal für Inklusion.
So unterstützt Fink Brot
Wir helfen bei der Bewertung bestehender Websites, der barrierefreien Neugestaltung und der Erstellung rechtlich vorsichtiger Erklärungen zur Barrierefreiheit. Dabei achten wir auf klare Technik, schlanke Prozesse und datensparsame Umsetzung.
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