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Krankenbeförderung NÖGKK

Voraussetzungen Was müssen Sie beachten? In welchem Ausmaß werden Ihnen Transportkosten ersetzt? Wie erhalten Sie einen Ersatz von Transportkosten? Online-Ratgeber Versicherungszugehörigkeit Wer ist wo versichert? Infos über mitversicherte Angehörige Krankenbeförderung PKW Was müssen Sie beachten? Bei medizinischer Notwendigkeit stellt Ihnen Ihre behandelnde Ärztin oder Ihr behandelnder Arzt eine „Anweisung für Transportkosten“ aus. Auf der Rückseite dieses Scheines erhalten Sie eine Bestätigung der Behandlungsstelle (mit Datum, Stempel und Unterschrift). Infos zur Notwendigkeit einer Bewilligung des Transportes durch den ärztlichen Dienst der NÖGKK In welchem Ausmaß werden Ihnen Transportkosten ersetzt? Die Transportkosten sind vorerst von Ihnen zu bezahlen. Die NÖGKK ersetzt Ihnen für die eigentliche Transportstrecke Kosten in der Höhe des halben amtlichen Kilometergeldes (EUR 0,21 pro km); jedoch mindestens einen Betrag von EUR 2,00 pro Transportstrecke. Ausnahme bei Taxitransporten: Transporte zu einer Dialysebehandlung, einer Chemo- oder Strahlentherapie. Nähere Infos dazu ... Wie erhalten Sie einen Ersatz von Transportkosten? Die Rechnung des Taxiunternehmens wird von Ihnen beglichen. Sie erhalten eine Zahlungsbestätigung des Taxiunternehmens. Für einen Kostenersatz schicken Sie die Zahlungsbestätigung (Original) des Taxiunternehmens, den von der Behandlungsstelle bestätigten Transportkostenschein (Original) sowie Ihre Bankverbindung (Kontonummer und Bankleitzahl) an das nächste NÖGKK-Service-Center oder geben Sie die Unterlagen persönlich bei uns ab. Beachten Sie: Die Verjährungsfrist beträgt 42 Monate (berechnet ab dem Transportdatum).
Voraussetzungen Sie sind Versicherte/r (oder mitversicherte/r Angehörige/r) der NÖGKK. Sie sind gehunfähig erkrankt und auf Grund Ihres körperlichen oder geistigen Zustandes nicht in der Lage, ein öffentliches Verkehrsmittel zu benutzen (auch nicht mit einer Begleitperson). Sie benötigen keine Unterstützung durch eine/n Sanitäter/in. Ihnen wurde ein medizinisch begründeter ärztlicher Transportauftrag ausgestellt. Wahlweise können Sie den Transport mit dem Taxi oder mit dem PKW durchführen lassen. Voraussetzung ist ein ärztlicher Transportauftrag.

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