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Planung von Ausgleichsmaßnahmen

Vermeidung, Verminderung und Kompensation des naturschutzrechtlichen Eingriffes soll durch angemessene Ausgleichsplanung erwirkt werden. Laut Naturschutzgesetz besteht eine Verpflichtung zum Ausgleich von Beeinträchtigungen der Natur.