Wir finden es für Sie heraus!
Eine regelmäßige Überprüfung ist in Österreich gesetzlich vorgeschrieben.
Ihre Blitzschutzanlage sichert Leben und Sachwerte gegen die schweren Folgen eines Blitzeinschlages.
Damit Blitzschutzsysteme diese Aufgabe zuverlässig erfüllen, ist eine regelmäßige Überprüfung erforderlich!
Wir erledigen die Überprüfung von Blitzschutzsystemen privater und gewerblicher Immobilien sowie öffentlicher Einrichtungen vorrangig in Wien, Niederösterreich, Burgenland und in der Steiermark sowie nach Rücksprache auch in ganz Österreich inkl. Befunderstellung.
Welche Intervalle gelten für die Überprüfung von Blitzschutzanlagen?
Jährlich:
Explosions- und feuergefährdete Bereiche; Gebäude, in denen explosive Stoffe produziert, verarbeitet oder gelagert werden
Mindestens alle 3 Jahre:
- Industrielle / Gewerbliche Objekte
- Objekte, in denen sich viele Menschen aufhalten - Theather
- Schulen/Kindergärten
- Seilbahnanlagen
- Kulturgüter/Kirchen
- Hochhäuser
Mindestens alle 5 Jahre:
- Landwirtschaftliche Gebäude
- Häuser mit mehr als drei Einheiten
- Schornsteine
- Aussichtstürme
Mindestens alle 10 Jahre:
- Wohnhäuser mit bis zu drei Einheiten
Sie haben Fragen zur Überprüfung oder möchten ein induviduelles Angebot ?
Wir freuen uns auf Ihre Anfrage.
Rufen Sie uns einfach an oder senden uns eine Mail.
Ihr GPK-Blitzschutz Team