Die Datenschutz-Grundverordnung der EU (DSGVO) soll den Umgang mit personenbezogenen Daten regeln und somit ein einheitliches Datenschutzrecht vorgeben. Die DSGVO gilt für alle 27 EU-Mitgliedstaaten, doch auch fast 4 Jahre nach Inkrafttreten der jüngsten Novelle, kann man noch nicht wirklich von einer europaweit gültigen Datenschutzreform sprechen. Experten und Verbraucherschützer kritisieren die Trägheit der europäischen und nationalen Gesetzgeber, Unternehmen ärgern sich vor allem über den zusätzlichen Bürokratie-Aufwand und die teils undurchsichtige Rechtslage.
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