Der Rechtsanwalt in Österreich
Die Rechtsanwaltschaft in Österreich ist als Selbstverwaltung organisiert. Gemäß § 8 der Rechtsanwaltsordnung erstreckt sich das Vertretungsrecht eines Rechtsanwalts auf alle Gerichte und Behörden der Republik Österreich und umfaßt die Befugnis zur berufsmäßigen Parteienvertretung in allen gerichtlichen und außergerichtlichen, in allen öffentlichen und privaten Angelegenheiten.
Wer als Rechtsanwalt tätig sein will, muss eine mehrstufige Ausbildung in Theorie und Praxis absolvieren. Grundvoraussetzung ist ein erfolgreich abgeschlossenes Studium der Rechtswissenschaften sowie eine fünfjährige praktische Berufsausbildung. Im Rahmen dieser Ausbildung müssen mindestens sieben Monate bei Gericht und mindestens drei Jahre in der Kanzlei eines Rechtsanwaltes als Berufsanwärter verbracht werden.
Das Berufsbild des Rechtsanwaltes wird durch die Rechtsanwaltsordnung geregelt. Anhaltspunkt für die Kosten anwaltlicher Leistungen finden sich im Rechtsanwaltstarifgesetz (RATG) und den Allgemeinen Honorar-Kriterien (AHK). Daneben besteht natürlich die Möglichkeit ein Pauschalhonorar zu vereinbaren.
Rechtsanwalt Innsbruck - Rechtsanwalt Österreich
Mag. Stefan Gamsjäger | Dr. Hannes Wiesflecker
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