1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Cylex Dienstleistungs GmbH (im Folgenden als "Herausgeber") bezeichnet) gelten für die Verwendung und Platzierung von Online-Einträgen ("Einträge"), die auf den Webseiten von SC Cylex Technologies International SNC angeboten werden. Der Herausgeber ist im Bereich der Online-Listung von Einträgen tätig, einschließlich der Verwaltung von Brancheneinträgen auf wichtigen Listungsseiten, z. B. Webseiten und Verzeichnissen, die im Besitz vom Herausgeber auf den folgenden Supports sind:
*Öffnungszeiten sind obligatorisch
**Wenn die Firma bereits eine Yably-Seite hat, dann werden die Informationen aktualisiert; andernfalls werden keine neuen Firmen automatisch in Yably importiert
1.2 Diese Vereinbarung wird ausschließlich mit der Cylex Dienstleistungs GmbH geschlossen. Wenn der Eintrag aus irgendeinem Grund als kostenlose Werbemöglichkeit erworben wurde, sind die Vergütungs- und Zahlungsmethoden des § 13 zusammen mit der Gewährleistung aus § 14 Abs. nicht gültig.
1.3 Die Dienstleistung richtet sich ausschließlich an Unternehmer (Unternehmen und zugelassene natürliche Personen, nachstehend "Auftraggeber") die in ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit tätig sind.
2.1 Der Gegenstand dieser Vereinbarung besteht aus folgenden:
2.2 Das Datum, ab dem der Eintrag erscheinen wird, wie in Abschnitt 4 (2) angegeben.
3.1 Der Herausgeber bietet den Eintrag als Werbemöglichkeit an.
3.2 Die Bedingungen des Eintrags können sich innerhalb der Grenzen des Angebots ändern; Die zum Zeitpunkt der Vereinbarung festgelegten Angelegenheiten werden jedoch als gültig betrachtet.
4.1 Der Herausgeber bietet dem Auftraggeber Werbeflächen für die Platzierung des Eintrags an. Der Eintrag wird auf Cylex und auf den meisten Webseiten und Verzeichnissen des Herausgebers erscheinen. Der Herausgeber akzeptiert die Platzierung des Eintrags auf den oben genannten Werbeflächen.
4.2 Die Platzierung des Eintrags erfolgt spätestens in der folgenden Arbeitswoche, nachdem der Eintrag gesendet wurde. Der Eintrag erscheint zeitlich unbegrenzt, also rund um die Uhr.
5.1 Der Herausgeber verknüpft den Eintrag (in Form eines Hyperlinks) mit der vom Auftraggeber angegebenen Webadresse (der Eintrag wird mit der angegebenen Präsentationsseite des Auftraggebers verlinkt). Der Hyperlink wird aktiviert, wenn man darauf klickt.
5.2 Sofern der Absatz (1) nicht betroffen ist, erfolgt die Verknüpfung des Eintrags oder eines seiner Teile in einem Browser-Tab.
6.1 Der Auftraggeber stellt sicher, dass der Inhalt der Zielwebseite die anwendbaren Gesetze oder Rechte Dritter nicht verletzt oder beeinträchtigt.
6.2 Der Auftraggeber stellt den Herausgeber von allen Ansprüchen Dritter im Zusammenhang mit den in Absatz (1) genannten Verstößen frei und übernimmt von dem Herausgeber alle Nachteile und Schäden.
7.1 Der Herausgeber ist berechtigt, den Eintrag zu stornieren, wenn eine der folgenden Situationen eindeutig belegt ist:
7.2 Während der Eintrag angezeigt wird, ist der Herausgeber berechtigt, den Eintrag umgehend und ohne vorherige Ankündigung des Auftraggebers zu entfernen oder zu deaktivieren, wenn eindeutige Beweise dafür vorliegen, dass der Eintrag oder die Zielwebseite, die in Abschnitt 8 erwähnt werden, gegen geltende Gesetze oder Rechte Dritter verstößen und /oder beeinträchtigen.
7.3 Ergreift der Herausgeber Maßnahmen gemäß Abs. 1 oder 2, so soll er den Auftraggeber unverzüglich unter Angabe der Gründe informieren.
7.4 Im Falle des Absatzes 1 kann der Auftraggeber einen neuen Eintrag erstellen oder Änderungen an dem vorhandenen Eintrag vornehmen, um die Vertragsbedingungen zu erfüllen. Verzögert er / sie diesen Prozess, trägt der Auftraggeber die Folgen dieser Verzögerung.
7.5 Im Falle des Absatzes 2 stellt der Auftraggeber entweder sofort den rechtmäßigen Status des Eintrags wieder her oder stellt die verknüpften Zielseite(n) dar bzw. erstellt einen neuen Eintrag, legt einen anderen Ziellink fest; oder überprüft die Legitimität der aktuellen.
7.6 Der Herausgeber wird die gemäß Absatz 2 ergriffenen Maßnahmen zurückziehen oder wieder einführen, sobald der Auftraggeber gegenüber dem Herausgeber nachweist, dass er den rechtmäßigen Status des Eintrags wiederhergestellt hat oder dass der aktuelle Status legitim ist.
7.7 Die Verpflichtung des Auftraggebers zur Zahlung der in § 12 genannten Vergütung bleibt von den gemäß § 9 Abs. 1 und 2 getroffenen Maßnahmen unberührt.
8.1 Der Auftraggeber hält die in Abschnitt 4 angegebenen verknüpften Zielseite(n) für die Dauer der Vereinbarung verfügbar.
8.2 Der Auftraggeber wird den Herausgeber unverzüglich informieren, wenn er Beweise feststellt, dass der Eintrag gegen geltende Gesetze oder Rechte Dritter verstößt und/oder diese beeinträchtigt.
8.3 Wenn der Auftraggeber die im Vertrag festgelegte Erbringung von Dienstleistungen unterbricht, aufhält oder stört, muss er dies dem Herausgeber unverzüglich mitteilen.
8.4 Der Auftraggeber sieht die vorgenannten Verpflichtungen als vertragliche Haftung vor und kann für jeden Schaden haftbar gemacht werden, der dem Herausgeber aufgrund einer außervertraglichen Bestimmung der vorgenannten Verpflichtungen des Auftraggebers entsteht.
8.5 Der Auftraggeber verwendet beim Senden von Einträgen das folgende Format (XLSX, bereitgestellt vom Herausgeber). Laden Sie das Bulk-Upload-Beispiel herunter
8.6 Der Auftraggeber verwendet eine eindeutige ID, um jeden Standort zu unterscheiden. Eindeutige Kennung. In einer einzelnen Datei sind doppelte Speichercodes nicht zulässig.
8.7 Der Herausgeber verpflichtet sich, Duplikate zu erstellen, umzuleiten, zu löschen und jeden Eintrag, den der Auftraggeber per Dokument sendet, zu aktualisieren.
8.8 Der Auftraggeber sollte sich der Tatsache bewusst sein, dass, wenn der Eintrag bereits in unserer Datenbank aufgeführt ist, werden alle alten Informationen entfernt und wir belassen nur die in der XLSX-Datei gesendeten Informationen. Dies geschieht bei jedem Dokumentupload.
9.1 Der Auftraggeber gewährt dem Herausgeber während der Vertragsdauer ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares, globales Recht. Nach Beendigung der Vereinbarung hat der Herausgeber das Recht, alle vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Daten aufzubewahren. Darüber hinaus gewährt der Auftraggeber dem Herausgeber für die Zwecke des Vertrags uneingeschränkte Rechte zur Nutzung des Inhalts des Eintrags.
9.2 Die oben erwähnte Rechtegewährung umfasst das Verzeichnis des Herausgebers und alle seine Geschäftseinträge auf wichtigen Auflistungsseiten, z. B. auf Webseiten und Verzeichnisse, die Eigentum des Herausgebers sind (siehe Abschnitt 1.1), das Recht, den Inhalt des Eintrags zu speichern, zu vervielfältigen, zu veröffentlichen oder Änderungen vorzunehmen sowie die Informationen auf der Präsentationsseite des Eintrags zu aktualisieren oder zu ändern, sofern diese für die Durchführung der Vereinbarung erforderlich sind.
10.1 Der Auftraggeber muss den Eintrag unmittelbar nach dem Kauf überprüfen, um festzustellen, ob der Eintrag korrekt und richtig platziert ist. Darüber hinaus wird der Auftraggeber den Herausgeber innerhalb von 3 Werktagen über etwaige Fehler informieren. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Anmeldung als angenommen.
11.1 Der Preis für jeden Eintrag beträgt € 1,00/Eintrag/Jahr. Der Herausgeber behält sich das Recht vor, abweichende Rabatte anzubieten.
11.2 Aufgrund der mit der Transaktionsverarbeitung und Online-Transaktionen verbundenen Kosten beträgt der Mindestpreis € 10,00 (ohne MwSt.). Sie können weniger als 10 neue Einträge hochladen oder bereits vorhandene aktualisieren, aber die zu zahlende Summe für diese Einträge beträgt € 10,00 (ohne MwSt.).
11.3 Nach Bezahlung der Rechnung beginnt der Herausgeber mit dem Hochladen der vom Auftraggeber übermittelten Daten. Vertraut der Herausgeber dem Auftraggeber bei der Erfüllung seiner Verpflichtungen, kann der Upload der vom Auftraggeber übermittelten Daten beginnen, auch wenn die Rechnung noch nicht bezahlt ist.
11.4 Der Herausgeber stellt dem Auftraggeber eine Rechnung aus, die nach folgender Formel berechnet wird:
11.5 Die Vergütung der vom Herausgeber angebotenen Leistungen richtet sich nach der zum Zeitpunkt des Kaufs oder der Verlängerung gültigen Preisliste, ohne Mehrwertsteuer. Im Falle der automatischen Verlängerung und der wiederkehrenden Zahlungen wird der Auftraggeber mindestens 42 Tage vor der Verlängerung per E-Mail über die neue Preisliste informiert und diese wird gültig sein. Hat der Auftraggeber jedoch keine E-Mail über neue Preise erhalten und wurde er auf keine andere Weise über eine neue Preisliste informiert, so bleibt die alte Preisliste gültig.
11.6 Die Aufrechnung mit einer Forderung ist dem Auftraggeber nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen gestattet. Darüber hinaus steht dem Auftraggeber ein Pfandrecht nur zu, wenn es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
12.1 Der Herausgeber wird den Eintrag unter Beachtung der Vorschriften sowie der im Vertrag festgelegten Frist platzieren.
12.2 Kann die im Vertrag angegebene Leistung aus irgendeinem Grund während der Vertragslaufzeit nicht erbracht werden, hat der Auftraggeber Anspruch auf eine angemessene Herabsetzung der Vergütung oder eine Rückerstattung. Dies gilt jedoch nicht, wenn das Problem, das die Unfähigkeit zur Erbringung des Dienstes verursacht, nicht behoben werden kann.
12.3 Das Recht des Auftraggebers auf Ersatzansprüche im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen bleibt von der vorgenannten Regelung unberührt.
13.1 Der Vertrag gilt ab dem Zeitpunkt, zu dem der Herausgeber das Bestehen des Eintrags bestätigt. Der Auftraggeber erhält den Eintrag für den bei seinem Kauf angegebenen Zeitraum.
13.2 Der Eintrag wird für die Mindestvertragslaufzeit von 12 Monaten angezeigt.
14.1 Diese Vereinbarung unterliegt dem geltenden Recht der Bundesrepublik Deutschland.
14.2 Die Zuständigkeit für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag richtet sich nach den oben genannten Gesetzen, die in Oberhausen gelten.
14.3 Auch wenn eine oder mehrere der Bedingungen dieser Vereinbarung nicht erfüllt werden können oder unwirksam werden, bleiben die übrigen Bedingungen weiterhin gültig. Was die unwirksame/unerfüllbare Bedingung betrifft, so wird an ihrer Stelle eine andere Bedingung eingeführt, die der beiden Parteien am nächsten kommt. Gleiches gilt, wenn der Vertrag Lücken enthält.