STADT LAND FLUSS e.U. - Produkte
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Vermeidung, Verminderung und Kompensation des naturschutzrechtlichen Eingriffes soll durch angemessene Ausgleichsplanung erwirkt werden. Laut Naturschutzgesetz besteht eine Verpflichtung zum Ausgleich von Beeinträchtigungen der Natur.
Der Vergleich historischer Landesaufnahmen mit den aktuellen Landkarten und Luftbildern des IST-Zustandes eines Fließgewässers, zeigt Möglichkeiten für naturnahe Ausbau- und Erhaltungsmaßnahmen auf. Basierend auf dieser Grundlage (Leitbild) können kurz- und mittelfristige Maßnahmen abgeleitet werden.
Elektrobefischungen dienen fischökologischen Bestandserhebungen, Fischbergungen oder Abfischungen.
Erlangung naturschutzrechtlichen Bewilligung bei der Behörde unter Einhaltung der gesetzlichen Rahmenbedingungen; Bericht sind erläuternder Texte und CAD Pläne (3D/Geländemodellierung/Schattenverlauf) Maßnahmen in der freien Landschaft oder in Schutzgebieten sind oftmals naturschutzfachlich bewilligungs- oder anzeigepflichtig. Die notwendigen Einreichunterlagen sowie die Grenzwerte werden im Naturschutzgesetz erläutert. Bewilligungspflichtige Maßnahmen können sein: Aufschüttungen, Campingplätze, Schneispeicher, Skipiste, Kleinwasserkraftwerke, Parkplätze, Sportplätze, Steinbrüche oder Straßen/Wege. Jedes Bundesland hat sein eigenes Naturschutzgesetz.
Instrument für die Umsetzung ökologscher Interessen während Bauvorhaben. Ziel ist die Minimierung der Eingriffs in den Naturhaushalt (Text und CAD Pläne). Der landschaftsgestaltende Begleitplan ist ein Instrument zur ökologischen Optimierung von Bauvorhaben. Es sind erläuternde Texte die Maßnahmen zur Kompensation oder Minimierung beinhalten sowie CAD Pläne (mit 3D Darstellungen + Rendering/Geländemodellierung/Schattenverlauf).