CASE Softwaretechnik GmbH - Produkte

RFID-Zeiterfassungssystem caseTime

Zeiterfassungsterminal
1600   EUR
Zeiterfassungssoftware + Wartungsvertrag (max. 5 Std. in den ersten 3 Monaten ab Kaufdatum)
Die webbasierende Zeiterfassung - einfach, flexibel und gesetzeskonform. Die Zeiten und Leistungen können auf mehrere Arten erfasst werden: 1. mit dem Zeiterfassungsterminal mit Touchscreen. 2. direkt am PC-Arbeitsplatz. 3. mit dem Handy. Anpassungen an Ihren Betrieb und zusätzliche Auswertungen sind jederzeit möglich. Ihre Vorteile der Zeiterfassung auf einen Blick: Sie verwalten die Zeiterfassung mit dem Web-Browser, am Arbeitsplatz braucht kein zusätzliches Programm installiert zu werden. Sie drucken Zeitnachweise für Lohnverrechnung und Mitarbeiter ohne aufwändige Nacharbeiten. Sie haben Urlaube, Krankenstände, Dienstreisen, etc. immer im Griff. Sie erfüllen die gesetzliche Pflicht zur Zeitaufzeichnung für Ihre Mitarbeiter mit minimalem Aufwand. Automatische Schichterkennung, auch in "schweren Fällen". caseTime ist mobil. Montagepartien stempeln mit dem Handy (iPhone oder Android Smartphone), die Zeiten werden an die Firma übertragen. Sie haben den Überblick über den Stundenaufwand auf Aufträge. Anpassungen an Ihren Betrieb wie Überstundenautomatiken, automatische Berechnung von Schichtzulagen oder zusätzliche Auswertungen sind jederzeit möglich. Sie bekommen eine Komplettlösung aus Hardware (Zeiterfassungsterminal, Identifizierung mit RFID-Tags) und Software. Wir haben auch passende Barcodeleser im Programm. Sie sparen Fahrtkosten und Technikerkosten. Wir unterstützen Sie per Fernwartung. WARTUNGSVERTRAG: Beim Kauf unserer Software ist der Wartungsvertrag im Kaufpreis inkludiert und beinhaltet ein Kontingent von fünf Stunden, das drei Monate ab Rechnungsdatum gültig ist. Nicht in Anspruch genommene Stunden verfallen nach Ablauf dieser drei Monate. Sie haben dann die Möglichkeit, den Wartungsvertrag um zwölf Monate zu verlängern. Damit buchen Sie für die entsprechende Periode fünf Wartungsstunden im Voraus, die bei Nichtinanspruchnahme nach zwölf Monaten verfallen. Gegenstand des Wartungsvertrages: + telefonische Beratung und Betreuung des Auftraggebers bezüglich der Bedienung der Software + Unterstützung bei technischen Fragen + Einspielen von Software-Updates + Fehlerbehebung + Implementierung von kundenspezifischen Anpassungen.

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